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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen von FellAbenteuer, Isabelle Huschka, Taurusstraße 17, 53881 Euskirchen (nachfolgend „FellAbenteuer“), insbesondere für Maulkorbberatungen einschließlich des Verkaufs und der Anpassung von Maulkörben sowie für den Gassiservice in Einzel- oder Gruppenbetreuung.

(2) Anfragen über die Website, per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder auf anderem Wege sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich FellAbenteuer und der/die Kund*in über die wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere Leistung, Termin bzw. feste Betreuungstage und Preis, geeinigt haben. Die Einigung kann insbesondere in Textform oder persönlich erfolgen. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.

(3) Diese AGB werden dem/der Kund*in vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und ergänzende Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) festgehalten werden.

§ 2 Maulkorbberatung, Verkauf und Anpassung

(1) Die Maulkorbberatung erfolgt nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Beratungszeitpunkt erkennbaren körperlichen Merkmale, des angegebenen Einsatzzwecks und des Verhaltens des Hundes. Sie umfasst je nach Vereinbarung insbesondere die Auswahl geeigneter Modelle, die Beurteilung der Passform, die Anpassung des Maulkorbs sowie die Anbringung oder Änderung von Polster-, Riemen-, Befestigungs- oder sonstigen Anpassungselementen.

(2) Von FellAbenteuer verkaufte Maulkörbe stammen von Drittanbietern; FellAbenteuer ist nicht Hersteller des Maulkorb-Grundmodells. Soweit FellAbenteuer einen Maulkorb an Verbraucher*innen verkauft, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber FellAbenteuer unberührt.

(3) Eine bestimmte dauerhafte Passform, Akzeptanz durch den Hund oder uneingeschränkte Eignung für jede denkbare Situation kann nicht garantiert werden. Die Passform kann sich insbesondere durch Wachstum, Gewichtsveränderungen, Fellveränderungen, Verformung, Abnutzung oder Veränderungen am Hund ändern. Auch ein passend ausgewählter Maulkorb bietet keinen absoluten Schutz vor jedem denkbaren Biss-, Fress- oder Verletzungsereignis.

(4) Der/die Halter*in ist verpflichtet, den Maulkorb vor der Nutzung und regelmäßig während der Nutzungsdauer auf Passform, Beschädigungen, Korrosion, Materialermüdung, gelöste Verbindungen und sonstige sicherheitsrelevante Veränderungen zu kontrollieren und die Herstellerhinweise zu beachten. Bei erkennbaren Beschädigungen oder Zweifeln an der Sicherheit darf der Maulkorb bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden.

(5) Anpassungen können die ursprünglichen Materialeigenschaften eines Maulkorbs verändern. Hält FellAbenteuer eine vom/von der Kund*in gewünschte besondere Anpassung, insbesondere starkes Biegen oder sonstige erhebliche Materialverformungen, für geeignet, die Materialbeanspruchung zu erhöhen, die Lebensdauer zu verkürzen oder die Stabilität zu beeinflussen, wird hierauf vor Durchführung gesondert hingewiesen. Wünscht der/die Kund*in die Anpassung dennoch, wird die konkrete Abweichung bzw. das konkrete Risiko ausdrücklich und gesondert vereinbart. Diese AGB ersetzen eine gesetzlich erforderliche gesonderte Vereinbarung nicht.

(6) Ein späterer Schaden, der nachweislich ausschließlich auf einer solchen ausdrücklich und gesondert vereinbarten besonderen Anpassung oder der hierdurch vorhersehbar erhöhten Materialbeanspruchung beruht, begründet im gesetzlich zulässigen Umfang keinen Anspruch auf Austausch oder Ersatz wegen dieses Umstands. Gesetzliche Rechte wegen anderer Mängel sowie Ansprüche wegen einer fehlerhaft ausgeführten Anpassung bleiben unberührt.

(7) Bei Maulkörben oder Bauteilen, die der/die Kund*in selbst zur Bearbeitung bereitstellt, haftet FellAbenteuer nicht für bereits vorhandene, nicht erkennbare oder materialbedingte Mängel des bereitgestellten Gegenstands. Die Haftung für von FellAbenteuer verursachte Schäden richtet sich nach § 14.

(8) Soweit ein Maulkorb oder ein Zusatzteil zu medizinischen oder postoperativen Zwecken, insbesondere als Leckschutz oder möglicher Ersatz für einen Halskragen, eingesetzt werden soll, ist die medizinische Eignung vor der Nutzung mit der behandelnden Tierarztpraxis abzuklären. FellAbenteuer erbringt keine tiermedizinische Behandlung oder Heilzusage.

(9) Außerhalb gesetzlicher Mängelrechte und eines gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts besteht kein allgemeiner Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch eines mangelfreien, ordnungsgemäß übergebenen Maulkorbs.

§ 3 Gassiservice - Leistungsumfang

(1) FellAbenteuer holt den Hund am vereinbarten Wohnort, Treffpunkt oder einem sonst vereinbarten Ort ab und bringt ihn nach Abschluss der Betreuung dorthin zurück, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Transport erfolgt in einem hierfür geeigneten Fahrzeug und in geeigneten Transportboxen bzw. Sicherungssystemen.

(2) Die Betreuung kann als Gruppenabenteuer oder als individuelles Abenteuer erfolgen. FellAbenteuer entscheidet unter Berücksichtigung von Sicherheit, Tierwohl, Verhalten und Gruppendynamik über Strecke, Ort, Ablauf und bei Gruppenbetreuung über die konkrete Gruppenzusammensetzung.

(3) Die für Spaziergänge angegebenen Zeiten von regelmäßig ca. 60 bis 90 Minuten sind Richtwerte. Dauer, Strecke, Intensität und konkrete Gestaltung dürfen an die tatsächliche Situation angepasst werden, insbesondere an Witterung und Temperatur, Verkehrs- oder Wegesituation, Alter oder Gesundheitszustand der Hunde, Gruppendynamik, Verhalten einzelner Hunde sowie sonstige Gründe des Tierwohls oder der Sicherheit. Eine sachgerechte Anpassung innerhalb dieses Rahmens gilt nicht als Ausfall der Leistung.

(4) Vor einer Aufnahme in die Gruppenbetreuung findet grundsätzlich ein Kennenlernen und ein einmaliges Probegassigehen mit dem Hund statt. Aus dem Kennenlernen oder Probegassigehen entsteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine Gruppe oder auf einen bestimmten Gruppenplatz.

(5) FellAbenteuer kann einen Hund von der Gruppenbetreuung ausschließen oder die Aufnahme ablehnen, wenn eine sichere oder tierschutzgerechte Gruppenbetreuung nach Einschätzung von FellAbenteuer nicht möglich ist. Soweit Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Einzelbetreuung angeboten werden. Ein Anspruch auf Einzelbetreuung besteht nicht; ein hierfür anfallender Mehrpreis wird vor der Durchführung vereinbart.

(6) Beim Gassiservice werden die Hunde grundsätzlich zu Beginn des Spaziergangs mit GPS-Trackern ausgestattet. Die Tracker dienen als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Ein Anspruch auf jederzeitige, unterbrechungsfreie oder technisch fehlerfreie Ortung besteht nicht.

§ 4 Feste Abenteuerplätze in der Gruppe

(1) Bei einem festen Abenteuerplatz werden für den Hund ein oder mehrere regelmäßig wiederkehrende Wochentage reserviert. Die Angabe „1x, 2x, 3x oder 4x pro Woche“ beschreibt die Anzahl der vereinbarten festen Wochentage und kein frei einsetzbares oder monatsübergreifend übertragbares Terminkontingent.

(2) Maßgeblich für den Leistungsanspruch sind ausschließlich die konkret vereinbarten Wochentage, die innerhalb des jeweiligen Kalendermonats liegen. Ein Anspruch auf zusätzliche Termine mit der Begründung, in einer vorangegangenen oder folgenden Kalenderwoche seien weniger Betreuungstage in demselben Kalendermonat angefallen, besteht nicht. Nicht genutzte oder in einem anderen Kalendermonat liegende Termine werden nicht übertragen.

(3) Der vereinbarte Monatspreis ist eine Pauschale für die dauerhafte Reservierung des Gruppenplatzes an den vereinbarten Wochentagen und die an diesen Tagen geschuldeten Betreuungsleistungen. Der Monatspreis bleibt grundsätzlich gleich, unabhängig davon, ob der vereinbarte Wochentag in einem Kalendermonat vier- oder fünfmal vorkommt.

(4) Beginnt oder endet ein Vertrag über einen festen Abenteuerplatz untermonatlich, wird der betroffene Teilmonat anteilig nach dem Verhältnis der im Teilmonat verbleibenden bzw. bis zum Vertragsende anfallenden regulären Betreuungstermine zu sämtlichen regulären Betreuungsterminen des betreffenden Monats berechnet.

(5) Kann der Hund einen reservierten Termin aus Gründen aus der Sphäre des/der Halter*in nicht wahrnehmen, insbesondere wegen Urlaub, privater Abwesenheit, Krankheit des Hundes oder des/der Halter*in oder sonstiger persönlicher Verhinderung, bleibt der feste Platz reserviert und der Monatspreis unverändert geschuldet. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift, Nachholung, Ersatztermin oder Übertragung.

(6) Eine Änderung der vereinbarten festen Wochentage ist nur nach vorheriger Vereinbarung und bei entsprechender Kapazität möglich. Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungstage besteht nicht.

§ 5 Pflichten der Halter*innen

(1) Der/die Halter*in ist verpflichtet, FellAbenteuer vor Beginn und während der Vertragsdauer unverzüglich in Textform über alle für Betreuung, Sicherheit und Gesundheit relevanten Umstände zu informieren. Hierzu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, ansteckende Erkrankungen, Parasitenbefall, Läufigkeit, Medikamentengaben, Allergien und Unverträglichkeiten sowie Aggressions-, Angst-, Jagd-, Flucht- oder sonstige besondere Verhaltensweisen.

(2) Hunde müssen zum Zeitpunkt der Betreuung frei von ansteckenden Krankheiten und relevantem Parasitenbefall sein. Werden entsprechende Umstände verschwiegen oder trotz Kenntnis nicht mitgeteilt und entstehen hierdurch Schäden oder Kosten, haftet der/die Halter*in nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der/die Halter*in stellt sicher, dass der Hund zur vereinbarten Zeit zugänglich und übergabebereit ist und dass vereinbarte oder für den Hund notwendige Ausrüstung, beispielsweise passend sitzendes Geschirr oder Halsband, Maulkorb oder witterungsbedingt erforderliche Bekleidung, bereitliegt.

(4) Für den Hund muss während der gesamten Vertragsdauer eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen, die die Fremdbetreuung durch Dritte einschließt. FellAbenteuer ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Änderungen, Einschränkungen oder Wegfall des Versicherungsschutzes sind unverzüglich mitzuteilen.

(5) Überlassene Schlüssel müssen neutral und ohne Adressangaben gekennzeichnet sein. Der/die Halter*in hat für funktionsfähige Schlüssel, Zugangsmittel und erforderliche Zugangsberechtigungen zu sorgen.

§ 6 Läufigkeit, Gruppenfähigkeit und Einzelbetreuung

(1) Läufige Hündinnen nehmen grundsätzlich nicht an Gruppenabenteuern teil. Die Läufigkeit ist FellAbenteuer unverzüglich mitzuteilen.

(2) Soweit Kapazitäten vorhanden sind, kann für den Zeitraum der Läufigkeit eine Einzelbetreuung angeboten werden. Gleiches gilt, wenn eine Gruppenbetreuung aufgrund von Verhalten, Alter, Krankheit oder sonstigen individuellen Umständen vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist. Ein Anspruch auf eine solche Einzelbetreuung besteht nicht.

(3) Wird anstelle eines bereits gebuchten festen Gruppenplatzes eine Einzelbetreuung vereinbart, bleibt die Vergütung für den reservierten Gruppenplatz grundsätzlich bestehen; zusätzlich kann der vorab vereinbarte Aufpreis für die Einzelbetreuung berechnet werden.

(4) Sollte es im Zuge der Betreuung zu einem Deckakt kommen, haftet der/die Halter*in der läufigen Hündin. Zwingende gesetzliche Ansprüche gegen FellAbenteuer sowie die Haftungsregelungen in § 14 bleiben unberührt.

§ 7 Freilauf, Transport, GPS und Zugang

(1) Freilauf erfolgt nur, wenn der/die Halter*in diesem zuvor zugestimmt hat und FellAbenteuer ihn im konkreten Fall unter Berücksichtigung von Rückrufbarkeit, Umgebung, Gruppensituation, gesetzlichen Vorgaben und Sicherheit für vertretbar hält. Die Zustimmung kann für die Zukunft in Textform widerrufen werden. FellAbenteuer ist jederzeit berechtigt, den Hund anzuleinen oder auf Freilauf zu verzichten.

(2) Gesetzliche, behördliche oder örtliche Leinen- und Maulkorbpflichten gehen einer Zustimmung zum Freilauf vor.

(3) Kann ein Hund aus Gründen, die FellAbenteuer nicht zu vertreten hat, nicht abgeholt werden, insbesondere wegen fehlenden oder nicht funktionierenden Zugangs, fehlendem Hund am Abholort oder nicht bereitgestellter notwendiger Ausrüstung, gilt der Termin als vom/von der Halter*in nicht wahrgenommen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach § 11; bereits tatsächlich angefallene Fahrtkosten bleiben zusätzlich geschuldet.

(4) Ist die vereinbarte Rückgabe des Hundes aus Gründen, die FellAbenteuer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, darf FellAbenteuer nach zumutbaren Kontaktversuchen eine sichere vorübergehende Betreuung organisieren. Ist eine sichere anderweitige Unterbringung nicht möglich und die Situation erfordert dies, kann der Hund auch einer geeigneten Einrichtung oder Tierarztpraxis übergeben werden. Die hierdurch erforderlichen und angemessenen Kosten trägt der/die Halter*in, soweit FellAbenteuer die Ursache nicht zu vertreten hat.

§ 8 Tierärztliche Maßnahmen

(1) Im Krankheits- oder Notfall ist FellAbenteuer berechtigt, erforderliche tierärztliche Maßnahmen zu veranlassen und den Hund zu einer Tierarztpraxis oder Tierklinik zu transportieren. Soweit es die Dringlichkeit zulässt, wird zuvor versucht, den/die Halter*in oder eine benannte Kontaktperson zu erreichen.

(2) Kann der/die Halter*in in einem dringenden Fall nicht rechtzeitig erreicht werden, darf FellAbenteuer die nach vernünftiger Einschätzung erforderlichen Maßnahmen im Interesse des Hundes veranlassen.

(3) Die hierdurch entstehenden erforderlichen Kosten für Behandlung, Medikamente, Transport und sonstige notwendige Aufwendungen trägt der/die Halter*in, soweit der zugrunde liegende Vorfall nicht von FellAbenteuer nach § 14 zu vertreten ist.

§ 9 Fotoaufnahmen, Veröffentlichung und Rechte

(1) Im Rahmen der Maulkorbberatung und des Gassiservices ist FellAbenteuer berechtigt, Fotoaufnahmen der beratenen bzw. betreuten Hunde anzufertigen, soweit hierdurch die Durchführung der vereinbarten Leistung, die Sicherheit oder das Tierwohl nicht beeinträchtigt werden.

(2) Fotoaufnahmen, auf denen ausschließlich Hunde und keine identifizierbaren natürlichen Personen, Kfz-Kennzeichen, Wohnanschriften oder sonstigen personenbezogenen bzw. eindeutig einem/einer Kund*in zuordenbaren Informationen erkennbar sind, dürfen von FellAbenteuer unentgeltlich für eigene geschäftliche Zwecke verwendet, vervielfältigt, bearbeitet und veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der Website und den Social-Media-Kanälen von FellAbenteuer sowie in Flyern, Broschüren, Print- und Onlinewerbung und sonstiger Unternehmenskommunikation.

(3) Die Nutzung nach Absatz 2 ist unentgeltlich sowie räumlich und zeitlich unbeschränkt. FellAbenteuer darf die Aufnahmen insbesondere zuschneiden, in der Größe anpassen, farblich bearbeiten und mit Text, Grafiken oder dem FellAbenteuer-Logo verbinden, soweit der Hund nicht entstellend oder herabwürdigend dargestellt wird. Ein Anspruch des/der Kund*in auf Vergütung, Namensnennung, Veröffentlichung, Bereitstellung oder Herausgabe der Aufnahmen besteht nicht.

(4) Soweit Isabelle Huschka die Fotoaufnahmen selbst anfertigt, stehen ihr als Lichtbildnerin die gesetzlichen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen zu. Aus der Abbildung des Hundes allein entstehen dem/der Halter*in keine Urheber- oder sonstigen Verwertungsrechte an der Aufnahme. FellAbenteuer darf Dritten die für Veröffentlichung, Druck, Hosting, technische Bereitstellung oder die Nutzung über Social-Media-Plattformen erforderlichen Nutzungsrechte einräumen. Eine darüber hinausgehende entgeltliche Veräußerung oder Lizenzierung der Aufnahmen an Dritte für deren eigene Werbezwecke erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Sollen Aufnahmen veröffentlicht werden, auf denen Kund*innen oder andere natürliche Personen erkennbar sind oder durch sonstige Bildinhalte einer bestimmten Person zugeordnet werden können, erfolgt die Veröffentlichung nur, wenn hierfür eine gesonderte rechtliche Grundlage besteht, insbesondere eine erforderliche Einwilligung der betroffenen Person. Eine solche Einwilligung wird, soweit erforderlich, getrennt von diesen AGB eingeholt und kann im gesetzlich vorgesehenen Umfang für die Zukunft widerrufen werden.

§ 10 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fahrtkosten

(1) Es gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise bzw. die bei Vertragsschluss geltenden und einbezogenen Preisangaben von FellAbenteuer.

(2) Maulkorbberatung und Maulkorbverkauf: Die Vergütung für die Beratung sowie der Kaufpreis eines erworbenen Maulkorbs und vereinbarter Anpassungen oder Zusatzleistungen werden unmittelbar nach Abschluss der Beratung bzw. nach Abschluss der Anpassung und Übergabe fällig. Die Zahlung erfolgt vor Ort bargeldlos per Karte. Akzeptiert werden die am eingesetzten Zahlungsterminal angebotenen gängigen Debit- und Kreditkarten. Bargeld wird nicht angenommen.

(3) Gassiservice - Einzeltermine: Einzeltermine sind unmittelbar vor Beginn der vereinbarten Betreuung vor Ort bargeldlos per Karte zu bezahlen. Bargeld wird nicht angenommen.

(4) Feste Abenteuerplätze: Der vereinbarte Monatspreis ist im Voraus zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, bei erteiltem SEPA-Mandat, per Lastschrift. Wird Kartenzahlung vereinbart, kann der Monatspreis am ersten gebuchten Betreuungstag des jeweiligen Monats vor Beginn der Betreuung per Karte bezahlt werden.

(5) Kann eine Kartenzahlung aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden, ist FellAbenteuer berechtigt, eine Rechnung zur bargeldlosen Zahlung per Überweisung zu stellen. Rechnungen, insbesondere Stornorechnungen und sonstige nachträgliche Forderungen, sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.

(6) Bei Zahlungsverzug ist FellAbenteuer im gesetzlich zulässigen Umfang berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten. Termine, die allein wegen eines vom/von der Kund*in zu vertretenden Zahlungsverzugs nicht durchgeführt werden können, begründen keinen Anspruch auf Ersatztermine.

(7) Die für den Gassiservice vereinbarten gestaffelten Fahrtkosten umfassen die reguläre Fahrt zur Abholung des Hundes und die reguläre Rückfahrt bzw. Rückbringung im Zusammenhang mit dem gebuchten Betreuungstermin. Sie werden nicht für Hin- und Rückfahrt jeweils separat berechnet.

(8) Werden zusätzliche Fahrten erforderlich, weil der/die Halter*in vereinbarte oder notwendige Gegenstände oder Ausrüstung nicht bereitgestellt hat oder aus sonstigen von ihm/ihr zu vertretenden Gründen eine weitere Fahrt notwendig wird, kann FellAbenteuer hierfür 0,45 EUR je tatsächlich zusätzlich gefahrenem Kilometer berechnen. FellAbenteuer ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Fahrt durchzuführen; sie erfolgt nur, soweit sie möglich und im konkreten Fall sinnvoll oder erforderlich ist.

§ 11 Stornierung, Nichterscheinen und kundenseitige Ausfälle

(1) Für einzelne Termine der Maulkorbberatung gelten bei einer Stornierung durch den/die Kund*in folgende Pauschalen:

• bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei;

• weniger als 72 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Beratungspauschale;

• weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Beratungspauschale.

(2) Für einzeln gebuchte Termine des Gassiservices außerhalb fester Abenteuerplätze gelten bei einer Stornierung durch den/die Halter*in folgende Pauschalen:

• bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei;

• weniger als 7 Kalendertage, aber mindestens 48 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises;

• weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen bzw. nicht möglicher Übergabe aus Gründen des/der Halter*in: 100 % des vereinbarten Betreuungspreises.

(3) Nicht angefallene Fahrtkosten, Warenkosten und sonstige konkret ersparte Aufwendungen werden bei der Berechnung einer Stornopauschale nicht zusätzlich berechnet bzw. in Abzug gebracht. Bereits tatsächlich entstandene Fahrtkosten, insbesondere bei erfolgloser Anfahrt zum vereinbarten Abholort, können zusätzlich verlangt werden.

(4) Dem/der Kund*in bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass FellAbenteuer durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. FellAbenteuer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Für nicht wahrgenommene Einzeltermine besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatz- oder Nachholtermin. Für feste Abenteuerplätze gilt ergänzend § 4 Absatz 5; die vorstehenden Stornopauschalen werden auf einzelne nicht wahrgenommene Termine innerhalb eines festen Abenteuerplatzes nicht zusätzlich angewendet.

(6) Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von den Stornierungsregelungen unberührt.

§ 12 Ausfälle durch FellAbenteuer, Wetter, Feiertage und Betriebsurlaub

(1) FellAbenteuer darf Ablauf, Ort, Dauer und Art der Betreuung aus Gründen der Sicherheit oder des Tierwohls angemessen anpassen. Hierzu zählen insbesondere extreme Hitze oder Kälte, Unwetter, Glätte, behördliche Warnungen, Verkehrs- oder Wegesituationen sowie gesundheitliche oder verhaltensbedingte Besonderheiten der betreuten Hunde. Eine noch vertragsgemäße, sachgerechte Anpassung stellt keinen vollständigen Ausfall dar.

(2) Muss ein vereinbarter Termin durch FellAbenteuer vollständig abgesagt werden, insbesondere wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, extremer Wetterbedingungen, behördlicher Anordnungen oder sonstiger Umstände, die eine sichere Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen, besteht kein Anspruch auf Ersatzbetreuung oder einen bestimmten Ersatztermin. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 14.

(3) Bei einem vollständig ausgefallenen Einzeltermin entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet oder nach Vereinbarung gutgeschrieben.

(4) Bei einem vollständig ausgefallenen Termin eines festen Abenteuerplatzes wird der auf diesen Termin entfallende Anteil grundsätzlich mit der Vergütung des folgenden Kalendermonats verrechnet. Der/die Kund*in kann stattdessen die Auszahlung verlangen. Endet das Vertragsverhältnis vor einer Verrechnung, wird das vorhandene Guthaben ausgezahlt. Der anteilige Betrag berechnet sich nach dem Verhältnis des ausgefallenen Termins zu den im betreffenden Kalendermonat regulär geschuldeten Betreuungsterminen des gebuchten festen Platzes.

(5) Geplanter Betriebsurlaub von FellAbenteuer wird möglichst frühzeitig angekündigt. Bereits bei der Monatsabrechnung bekannte vollständige Ausfälle können unmittelbar anteilig berücksichtigt werden; im Übrigen gilt Absatz 4.

(6) An gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Leistungsort findet im Rahmen fester Abenteuerplätze grundsätzlich keine reguläre Betreuung statt. Feiertage sind bei der Kalkulation der Monatspauschalen berücksichtigt; sie führen daher nicht zu einer zusätzlichen Erstattung, Gutschrift oder einem Ersatztermin. Eine Betreuung an Feiertagen kann nach vorheriger Vereinbarung und Verfügbarkeit gesondert angeboten werden; hierfür kann ein zuvor vereinbarter Feiertagszuschlag bzw. abweichender Preis gelten.

(7) Gesetzliche Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Teilleistung bleiben unberührt.

§ 13 Laufzeit und Kündigung fester Abenteuerplätze

(1) Verträge über feste Abenteuerplätze werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Endet der Vertrag untermonatlich, wird der letzte Kalendermonat nach § 4 Absatz 4 anteilig abgerechnet.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für FellAbenteuer kann insbesondere vorliegen, wenn der/die Halter*in wesentliche sicherheitsrelevante Angaben trotz Aufforderung nicht oder falsch macht, der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz fehlt, fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden oder vom Hund eine Gefahr ausgeht, die eine Fortsetzung der vereinbarten Betreuung unzumutbar macht.

(4) Kann ein Hund dauerhaft nicht mehr sicher oder tierschutzgerecht in der vereinbarten Gruppe betreut werden, bemühen sich die Parteien zunächst um eine geeignete alternative Vereinbarung, insbesondere eine Einzelbetreuung, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.

§ 14 Haftung

(1) FellAbenteuer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie oder arglistig verschwiegene Mängel.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner*in regelmäßig vertrauen darf, haftet FellAbenteuer nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die Betreuung von Hunden ist mit tier- und umwelttypischen Risiken verbunden. Soweit FellAbenteuer keine Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder 2 zu vertreten hat, haftet FellAbenteuer insbesondere nicht für Schäden oder Verletzungen, die allein durch das Eigenverhalten des Hundes, arttypisches Spiel oder Laufen, das Verhalten anderer Tiere oder Dritter, die Aufnahme von Gegenständen, Pflanzen oder Futter unterwegs, nicht offengelegte Erkrankungen, Allergien oder Läufigkeit, technisch bedingte Ausfälle oder Fehlfunktionen von GPS-Trackern oder Verkehrsunfälle verursacht werden, die FellAbenteuer nicht zu vertreten hat.

(4) Für das Entweichen eines Hundes besteht keine Haftung, wenn FellAbenteuer die im konkreten Fall erforderlichen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen eingehalten hat und kein haftungsbegründendes Verschulden nach Absatz 1 oder 2 vorliegt. Entsprechendes gilt für einen Freilauf, dem der/die Halter*in zugestimmt hat, soweit FellAbenteuer den Freilauf pflichtgemäß entschieden und durchgeführt hat.

(5) Für Schäden am Eigentum von FellAbenteuer, insbesondere am Fahrzeug, an Transportboxen, Leinen, GPS-Trackern oder sonstiger Ausrüstung, die durch das tierische Verhalten des Hundes verursacht werden, haftet der/die Halter*in nach den gesetzlichen Vorschriften. Der/die Halter*in stellt FellAbenteuer im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf der spezifischen Tiergefahr des Hundes beruhen, soweit FellAbenteuer den Schaden nicht selbst nach Absatz 1 oder 2 zu vertreten hat.

(6) Soweit Schäden aus einer Maulkorbnutzung auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, Missachtung erkennbarer Schäden, nachträgliche Veränderungen durch den/die Kund*in oder Dritte oder auf eine nach § 2 Absatz 5 und 6 gesondert vereinbarte besondere Materialbeanspruchung zurückzuführen sind, haftet FellAbenteuer hierfür nicht, sofern und soweit keine eigene haftungsbegründende Pflichtverletzung vorliegt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben nach Maßgabe von § 2 unberührt.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter*innen, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von FellAbenteuer, soweit solche eingesetzt werden.

§ 15 Widerrufsrecht bei Verbraucher*innen

(1) Verbraucher*innen kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der/die Kund*in vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.

(2) Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des/der Kund*in bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, wird die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung gesondert eingeholt. Soweit gesetzlich erforderlich, wird der/die Kund*in zugleich über die Voraussetzungen des Erlöschens des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung und über einen möglichen Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn informiert.

(3) Diese AGB beschränken ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht nicht. Die Stornierungsregelungen in § 11 gelten unabhängig davon nur, soweit kein vorrangiges gesetzliches Widerrufsrecht wirksam ausgeübt wird.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher*in anwendbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, bleiben unberührt.

(2) Erfüllungsort ist der jeweils vereinbarte Ort der Leistungserbringung. Gerichtsstand ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, der Sitz von FellAbenteuer.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.